Das OLG Karlsruhe hat Mitte April entschieden, dass die Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen zur Vollkaskoversicherung bezüglich Rennveranstaltungen wirksam sind.
Kommt es im Rahmen von Fahrten auf einer Rennstrecke zu einem Unfall und erleidet das versicherte Fahrzeug einen Eigenschaden, ist dieser nicht über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Insbesondere stelle die Ausschlussklausel keine intransparente und überraschende Klausel dar.
Im vorliegenden Fall blieb die Klägerin, eine Versicherungsmakleragentur, auf den Kosten für den teilweise zerlegten Porsche 911 GT3 in Höhe von ca. 20.000 € sitzen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014 – 12 U 149/13
Schade, um das schöne Auto…
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